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Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennen die Teilnehmenden die vorliegenden
Teilnahmebedingungen.

Wettbewerbsveranstalter

Stiftung Schweizer Sporthilfe, Talgut-Zentrum 27, 3063 Ittigen

Teilnahmeberechtigung

Am Sporthilfe Wettbewerb sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, teilnahmeberechtigt. Mitarbeitende der Sporthilfe, Swiss Olympic, Mitarbeitende von Partnerunternehmen sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ablauf des Wettbewerbs

Unter allen Teilnehmenden werden nach Wettbewerbsende (30.06.2026) durch Zufallsverlosung die Gewinnerinnen und die Gewinner ermittelt. Die Gewinnerinnen und die Gewinner werden schriftlich über den Gewinn informiert.

Teilnahme

Mit der Teilnahme erkennt die Gewinnerin oder der Gewinner die nachfolgenden Teilnahmebedingungen vollständig und ausnahmslos an.

Datenschutz/
Datenverwertung

Alle Teilnehmenden bestätigen mit der Teilnahme ausdrücklich die Richtigkeit der von ihnen angegebenen Daten und versichern, den Gewinn an keine andere Person weiterzugeben. Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ausschliesslich für die Durchführung des Gewinnspiels und den Versand der Gewinne verwendet. Darüber hinaus stimmen die Teilnehmenden zu, dass ihre Daten für Marketingzwecke der Schweizer Sporthilfe verarbeitet und genutzt werden können. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich. Die Teilnehmenden können jederzeit der Nutzung ihrer Daten für Marketingzwecke widersprechen.

Wettbewerbspreis

Es werden 28 Preise verlost. Die Hauptpreise sind:

  • Breitling: Chronograph Breitling Endurance Pro 44
  • UBS: 3x Familienpackage mit je 4 Top-Sitzplätzen für den Sporthilfe Super10Kampf am 30.10.2026
  • ALDI SUISSE: 1x Doppelzimmer für 2 Personen im AVES Hotel & Apartment Arosa
  • Q36.5: Dottore Kollektion
  • ACTIV FITNESS & Fitnesspark: Jahresabo Swiss Fit

Weitere Bestimmungen

Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen von der Teilnahme auszuschliessen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch ist nicht gegeben. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung gegenüber der Gewinnerin respektive dem Gewinner für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch oder in Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Datenbearbeitung und dem Gewinn entstehen. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinnerinnen respektive Gewinner verantwortlich.

Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige Austragungsort. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder aus irgendeinem Grund für undurchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als vom Rest dieser Vereinbarung trennbar und hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben.

Kontakt

Stiftung Schweizer Sporthilfe
Haus des Sports
Talgut-Zentrum 27
3063 Ittigen

Änderungen vorbehalten.

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