AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Mitgliedschaft
Der Team Suisse Athletenförderclub ist ein mehrstufiges Mitgliederprogramm der Stiftung Schweizer Sporthilfe für sportbegeisterte Personen und beinhaltet drei Bereiche: Bronze (CHF 500), Silber (CHF 1‘500), Gold (3‘000) Mitgliederbeiträge pro Jahr. Die Anzahl der Unternehmungen in der Kategorie „Team Suisse BUSINESS“ ist nicht limitiert und eine Branchenexklusivität ist ausgeschlossen.
1.2. Zweck der Mitgliedschaft
Der Weg erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler verlangt überdurchschnittlich viel Eigeninitiative, Einsatz und Disziplin. Dieser Weg kostet auch Geld, welches im Umfeld der talentierten Athletinnen und Athleten meistens nicht genügend vorhanden ist. Die Mitglieder des Team Suisse Athletenförderclubs helfen mit, einen wichtigen Beitrag zur Karriere von Athletinnen und Athleten zu leisten und einen Teil der Kosten für Material, Trainings, Wettkämpfe, etc. zu decken. Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, bei Bedarf ein spezifisches Athletenförderprojekt der SSH gezielt durch einen Teil der Mitgliederbeiträge zu finanzieren.
2. Registration
Mitglieder nehmen durch die Registration am Mitgliederprogramm teil. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Anträge auf Aufnahme in den Team Suisse Athletenförderclub abzulehnen oder die Mitgliedschaft wieder zu beenden. Der Mitgliedschaftsbetrag ist per Vertragsabschluss fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Vertragsdauer / Kündigung
Die Mitgliedschaft ist zeitlich unbegrenzt und kann mit Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Team Suisse BUSINESS Mitgliedschaft kann von beiden beteiligten Parteien einseitig und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Während des laufenden Mitgliederjahrs ist eine ganze oder teilweise Rückforderung des Mitgliederbeitrags oder ein Wechsel in eine tiefere Stufe ausgeschlossen.
4. Mitgliederkarte, Datenaustausch
Die persönliche Mitgliederkarte dient als Identifikation zum Bezug von Angeboten der Stiftung Schweizer Sporthilfe und ihrer Partnerunternehmen. Durch Akzeptieren der AGB willigt das Mitglied ein, dass seine Kontaktdaten wie folgt verwendet werden können:
- zu eigenen Marketingzwecken der Stiftung Schweizer Sporthilfe
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Schweizer Sporthilfe, die unter www.teamsuisse.ch/datenschutz abrufbar sind.
5. Stufenprogramm
Jeder Mitgliedschaftsbereich enthält unterschiedliche Stufenprogramme. Die Angebote sind nur für eine gewisse Laufzeit, welche auf der Angebotsseite ersichtlich ist, gültig. Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zu ergänzen, auszutauschen oder zu entfernen. Mit Anpassung der Angebote besteht kein Anspruch auf weiteres Profitieren der veränderten Angebote oder auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags.
6. Vorübergehende Aussetzung sowie Beendigung des Mitgliederprogramms
Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, das Mitgliederprogramm aus wichtigem Grund (wie z.B. Ausfall von Datenverarbeitungssystemen) vorübergehend auszusetzen. Ebenso behält sich die Schweizer Sporthilfe das Recht vor, das Mitgliederprogramm jederzeit zu beenden.
7. Nutzungsrechte
Der Partner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen. Sämtliche Nutzungsrechte, welche dem Partner eingeräumt werden, sind zeitlich auf die Dauer der Mitgliedschaft beschränkt. Nach Kündigung der Mitgliedschaft ist jegliche weitere Nutzung durch den Partner verboten.
8. Schriftlichkeit
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen sind nur in gegenseitigem Einverständnis und in schriftlicher Form gültig.
9. Änderungen der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen
Die Schweizer Sporthilfe behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Bedingungen vorzunehmen. Die jeweils gültige Fassung wird unter www.teamsuisse.ch/business publiziert und gilt ab Veröffentlichung als von den Mitgliedern akzeptiert.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Mitgliedern und der Stiftung Schweizer Sporthilfe unterstehen schweizerischem Recht.
Stand: März 2023