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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Mitgliederprogramm Sporthilfe Team Suisse der Stiftung Schweizer Sporthilfe

1. Geltungsbereich und Gegenstand dieser AGB

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft beim Sporthilfe Team Suisse zwischen der Stiftung Schweizer Sporthilfe (nachfolgend «Schweizer Sporthilfe») und ihren Mitgliedern (nachfolgend «Mitglied») und kommen mit dem Zustandekommen einer Mitgliedschaft bei der Schweizer Sporthilfe zur Anwendung. Sie gelten für alle Mitgliedschaftskategorien, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wird.

1.2 Mitgliedschaft

Das Sporthilfe Team Suisse ist ein Mitgliederprogramm der Schweizer Sporthilfe für die Unterstützung von Schweizer Athletinnen und Athleten.

Es bestehen verschiedene Mitgliedschaftskategorien und -stufen:

  • Team Suisse Public (für Privatpersonen);
  • Team Suisse Business (für Unternehmen);
  • Team Suisse Circle (für Privatpersonen);
  • auf Anfrage ggf. weitere individuelle Formen der Unterstützung.

Die jeweils aktuellen Mitgliedschaftsstufen und die mit den einzelnen Mitgliedschaftsstufen jeweils verbundenen Leistungen und Beiträge sind auf der Website der Schweizer Sporthilfe unter sporthilfe.ch/unterstuetzen bzw. den entsprechenden Unterseiten (nachfolgend insgesamt «Website») veröffentlicht.

Die Mitgliedschaft Team Suisse Business richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Die Anzahl der Unternehmen ist nicht limitiert. Eine Branchenexklusivität besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3 Zweck der Mitgliedschaft

Mit den Mitgliedschaftsbeiträgen unterstützen die Mitglieder die Förderung leistungsorientierter Schweizer Nachwuchs- und Eliteathletinnen und -athleten. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist folglich eine Spende zur Verfolgung des Stiftungszwecks. Die Schweizer Sporthilfe setzt alle ihre Mittel (inkl. der Mitgliedschaftsbeiträge) im Rahmen ihres Stiftungszwecks ein und entscheidet über deren Verwendung nach pflichtgemässem Ermessen.

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die spezifische Förderung bestimmter Athletinnen und Athleten, Projekte oder auf eine sonstige, über die auf der Website veröffentlichten oder anderswo schriftlich definierten Mitgliedschaftsleistungen hinausgehende Gegenleistung.

2. Anmeldung und Zustandekommen der Mitgliedschaft

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt über die von der Schweizer Sporthilfe vorgesehenen Kanäle (z. B. Onlineformular, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail). Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung zur Mitgliedschaft durch den gesetzlichen Vertreter, bzw. mit dessen Zustimmung.

Mit der Anmeldung gibt die antragstellende Person bzw. das antragstellende Unternehmen ein Angebot zum Abschluss der Mitgliedschaft ab. Die Mitgliedschaft kommt mit der Annahme durch die Schweizer Sporthilfe zustande (z. B. durch Bestätigung, Rechnungsstellung oder Freischaltung von Leistungen).

Die Mitgliedschaft ist persönlich, beziehungsweise unternehmensbezogen, und daher grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Übertragung ist ausschliesslich nach Annahme eines entsprechenden Antrags über die von der Schweizer Sporthilfe für die Anmeldung vorgesehenen Kanäle möglich.

Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Anträge auf eine Mitgliedschaft oder auf deren Übertragung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Der Mitgliedschaftsbeitrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist.

3. Dauer, Erneuerung und Kündigung

Die Mitgliedschaft wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen (Mitgliedschaftsjahr), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch. Vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres kann die Schweizer Sporthilfe dem Mitglied eine Rechnung bzw. Einladung zur Erneuerung der Mitgliedschaft für das Folgejahr zustellen. Mit fristgerechter Bezahlung dieser Rechnung wird die Mitgliedschaft um ein weiteres Mitgliedschaftsjahr verlängert. Erfolgt keine Zahlung, endet die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Mitgliedschaftsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden weder ganz noch teilweise zurückerstattet, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Ein Wechsel in eine tiefere Mitgliedschaftsstufe während des laufenden Mitgliedschaftsjahres ist ausgeschlossen. Ein solcher Wechsel in eine tiefere Mitgliedschaftsstufe ist nur auf den Beginn eines neuen Mitgliedschaftsjahres hin möglich und muss der Schweizer Sporthilfe vor der Rechnungsstellung für das neue Mitgliedschaftsjahr mitgeteilt werden. Ein Upgrade in eine höhere Stufe während des laufenden Mitgliedschaftsjahres ist nach Absprache möglich; es besteht kein Anspruch darauf.

Die Schweizer Sporthilfe ist berechtigt, eine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere bei:

  • Zahlungsverzug trotz vorgängiger Mahnung;
  • Konkurseröffnung oder Einleitung eines Nachlassverfahrens,
  • missbräuchlicher Nutzung von Mitgliedschaftsleistungen,
  • Handlungen, die geeignet sind, den Ruf oder die Interessen der Schweizer Sporthilfe erheblich zu schädigen, oder
  • schwerwiegender Verletzung dieser AGB trotz schriftlicher Mahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist zur Behebung (sofern eine Behebung möglich ist).

Für die Mitgliedschaft Sporthilfe Team Suisse Circle können in einer separaten schriftlichen Vereinbarung abweichende Bestimmungen zur Dauer und Kündigung getroffen werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die vorliegenden AGB.

4. Mitgliederkarte & Datenbearbeitung

4.1 Mitgliederkarte/Identifikation

Sämtliche Mitglieder erhalten eine persönliche Mitgliederkarte (physisch oder digital), welche zur Identifikation für den Bezug von Leistungen und Angeboten der Schweizer Sporthilfe und ihrer Partner dienen. Die Schweizer Sporthilfe kann Form, Umfang und Bereitstellung der Mitgliederkarte jederzeit anpassen.

4.2 Datenbearbeitung

Sämtliche Mitgliederdaten werden vertraulich behandelt. Die Schweizer Sporthilfe bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft insbesondere zur:

  • Verwaltung der Mitgliedschaft,
  • Leistungserbringung,
  • Kommunikation mit Mitgliedern,
  • Abwicklung von Zahlungen,
  • Pflege der Mitgliederbeziehung.

Soweit gesetzlich zulässig, kann die Schweizer Sporthilfe Mitglieder über eigene Angebote, Aktionen und Projekte informieren. Für elektronische Werbung (z. B. Newsletter / E-Mail-Marketing) werden separate Einwilligungen eingeholt, soweit rechtlich erforderlich (Opt-In). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Schweizer Sporthilfe unter sporthilfe.ch/datenschutz.

5. Partnerangebote und Mitgliedschaftsleistungen

Mitgliedschaftsleistungen und Partnerangebote (z. B. Vergünstigungen, Tickets, Vorteile) sind jeweils nur im kommunizierten Umfang und innerhalb der angegebenen Frist gültig.

Die Schweizer Sporthilfe ist dabei bemüht, den Gesamtwert und Charakter der Mitgliedschaftsleistungen aufrechtzuerhalten. Eine wesentliche Reduktion der Kernleistungen wird vermieden oder durch angemessene Alternativen kompensiert.

Aus Änderungen, Einschränkungen oder dem Wegfall einzelner Leistungen oder Partnerangebote entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf:

  • Ersatzleistungen,
  • Preisanpassung,
  • Rückerstattung des Mitgliederbeitrags,

vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

6. Vorübergehende Aussetzung und Beendigung des Mitgliederprogramms

Die Schweizer Sporthilfe kann das Mitgliederprogramm und damit zusammenhängende Leistungen aus wichtigem Grund vorübergehend aussetzen, insbesondere bei technischen Störungen, Sicherheitsvorfällen oder höherer Gewalt.

Die Schweizer Sporthilfe behält sich ferner vor, das Mitgliederprogramm ganz oder teilweise einzustellen.

Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Einstellung des Mitgliederprogramms oder damit zusammenhängender Leistungen während eines laufenden Mitgliedschaftsjahres werden bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Die Schweizer Sporthilfe kann jedoch nach eigenem Ermessen eine anteilige Rückerstattung oder eine andere Form der Kompensation prüfen.

7. Nutzungsrechte

Soweit die Schweizer Sporthilfe im Rahmen einer Mitgliedschaft (insbesondere Team Suisse Business oder Team Suisse Circle) dem Mitglied/Unternehmen Nutzungsrechte an Kennzeichen, Logos, Bildern, Texten oder sonstigen Inhalten ausdrücklich schriftlich einräumt, gelten diese ausschliesslich:

  • im vereinbarten Umfang,
  • für die vereinbarte Dauer,
  • für den vereinbarten Zweck.

Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung werden keine Nutzungsrechte übertragen.
Die Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Schweizer Sporthilfe unzulässig. Bei unberechtigter Weiternutzung von Nutzungsrechten nach Beendigung der Mitgliedschaft behält sich die Schweizer Sporthilfe vor, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Publikation, Reproduktion, Übermittlung, Änderung und/oder Verknüpfung von Informationen, Elementen und Inhalten der Sporthilfe Schweiz für öffentliche und/oder gewerbliche Zwecke in jeglicher Form ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Sporthilfe Schweiz untersagt. Sämtliche von der Sporthilfe zur Verfügung gestellten Materialien (digital und physisch) sind auf erste Aufforderung hin zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

8. Kommunikation und Schriftform

Mitteilungen der Schweizer Sporthilfe können schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) erfolgen. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen zwischen dem Mitglied und der Schweizer Sporthilfe bedürfen zu ihrer Gültigkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

9. Änderungen dieser AGB

Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, diese AGB nach eigenem Ermessen zu ändern.
Die jeweils gültige Fassung wird auf der Website der Schweizer Sporthilfe veröffentlicht, tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt mit Veröffentlichung als von den Mitgliedern akzeptiert. Über wesentliche Änderungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, werden bestehende Mitglieder in geeigneter Form informiert (z. B. per E-Mail oder mit der Erneuerungsrechnung).
Für laufende Mitgliedschaften gelten Änderungen grundsätzlich ab der nächsten Erneuerung, sofern nicht zwingende Gründe (z. B. Gesetzesänderungen oder Sicherheitsanforderungen) eine frühere Geltung erforderlich machen.

10. Haftung und Schadloshaltung

Die Schweizer Sporthilfe schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für direkte, indirekte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn, nicht realisierter Einsparungen und Weiteres, aus. Des Weiteren schliesst die Schweizer Sporthilfe, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Handlungen und Unterlassungen ihrer Vertreter, Mitarbeiter, Hilfspersonen und Mitglieder aus.
Für Leistungen und Angebote von Partnerunternehmen ist ausschliesslich das jeweilige Partnerunternehmen verantwortlich. Die Schweizer Sporthilfe haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Qualität oder Vertragsabwicklung.
Vorbehalten bleibt eine zwingende gesetzliche Haftung.

11. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, oder Teile solcher Bestimmungen, unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.

11.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die vorliegenden AGB sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern und der Schweizer Sporthilfe gilt ausschliesslich schweizerisches Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

Stand: April 2026

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