Warum?
Ein Testament zugunsten Schweizer Sporttalente
Sport verbindet. Sport schafft unglaubliche Emotionen. Sport prägt uns zu Lebzeiten. Und auch danach. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe setzt sich seit über 50 Jahren nachhaltig für die finanzielle Mittelbeschaffung für Schweizer Nachwuchs- sowie Elitesportlerinnen und -sportler ein. Mit deinem im Testament festgehaltenen Nachlass erhält die Schweizer Sporthilfe einen Betrag, welcher es ermöglicht, Athletinnen und Athleten in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sorge schon heute für morgen, denn wir wissen alle, dass es nie zu früh sein kann, wohl aber irgendwann zu spät.
Wie?
Erstelle dein Testament frühzeitig
Regle deinen Nachlass einfach und sicher. Im Testament bestimmt die Erblasserin oder der Erblasser allein über das ganze Vermögen. Das Testament kann jederzeit errichtet und frei geändert werden, eigenhändig oder bei einem Notar. Wichtig ist, dass du das Testament eindeutig mit einem Kugelschreiber verfasst, den Titel «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» verwendest und am Schluss unter Angabe deines Namens, Ort und Datum unterschreibst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schweizer Sporthilfe in deinem letzten Willen zu berücksichtigen, z.B. mit einer Erbschaft oder einem Legat.
Durch ein Legat, auch Vermächtnis genannt, wird der Empfänger nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festgelegten Geldbetrag oder spezifische Vermögens- und Sachwerte. Ein Legat wird vor der Aufteilung des Erbes festgelegt und gehört nicht zum Erbteil. Wichtig ist zu beachten, dass das Legat die gesetzlichen Pflichtteile nicht verletzt.
Durch ein Legat, auch Vermächtnis genannt, wird der Empfänger nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festgelegten Geldbetrag oder spezifische Vermögens- und Sachwerte. Ein Legat wird vor der Aufteilung des Erbes festgelegt und gehört nicht zum Erbteil. Wichtig ist zu beachten, dass das Legat die gesetzlichen Pflichtteile nicht verletzt.
Die Stiftung Schweizer Sporthilfe kann als Miterbe eingesetzt werden, wodurch ihr ein bestimmter Anteil hinterlassen wird. Wenn keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, kann die Schweizer Sporthilfe auch als Alleinerbin bestimmt werden.
Die Stiftung Schweizer Sporthilfe kann als Miterbe eingesetzt werden, wodurch ihr ein bestimmter Anteil hinterlassen wird. Wenn keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, kann die Schweizer Sporthilfe auch als Alleinerbin bestimmt werden.