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Erbschaften und Legate

Du möchtest etwas hinterlassen, das bleibt und weiter wirkt? Oftmals werden im Testament nicht nur die Liebsten berücksichtigt, sondern auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Schweizer Sporthilfe. Du kannst die Schweizer Sportlandschaft prägen und über 1’000 Athletinnen und Athleten Chancen und Träume ermöglichen, die wir alle im Sport so lieben. Eine Unterstützung, die weit über die Zielgerade hinausgeht und dein Sportlerherz für immer schlagen lässt.

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Warum?

Ein Testament zugunsten Schweizer Sporttalente

Sport verbindet. Sport schafft unglaubliche Emotionen. Sport prägt uns zu Lebzeiten. Und auch danach. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe setzt sich seit über 50 Jahren nachhaltig für die finanzielle Mittelbeschaffung für Schweizer Nachwuchs- sowie Elitesportlerinnen und -sportler ein. Mit deinem im Testament festgehaltenen Nachlass erhält die Schweizer Sporthilfe einen Betrag, welcher es ermöglicht, Athletinnen und Athleten in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sorge schon heute für morgen, denn wir wissen alle, dass es nie zu früh sein kann, wohl aber irgendwann zu spät.

Sporthilfe Icon: Testament

Selbstbestimmung

Du bestimmst selbst über dein Vermächtnis. Dein Vermögen wird wie gewünscht zugeteilt.

Sporthilfe Icon: Herz

Herzensangelegenheit

Du kannst dich auch nach dem Tod für das einsetzen, was dir am Herzen liegt.

Sporthilfe Icon: Glühbirne

Klarheit

Mit deinem Testament schaffst du Klarheit und räumst Missverständnisse aus dem Weg.

Sporthilfe Icon: Sparschwein

Steuerbefreit

Wir sind eine steuerbefreite Stiftung. Es werden keine Steuern vom Legat abgezogen.

Wie?

Erstelle dein Testament frühzeitig

Regle deinen Nachlass einfach und sicher. Im Testament bestimmt die Erblasserin oder der Erblasser allein über das ganze Vermögen. Das Testament kann jederzeit errichtet und frei geändert werden, eigenhändig oder bei einem Notar. Wichtig ist, dass du das Testament eindeutig mit einem Kugelschreiber verfasst, den Titel «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» verwendest und am Schluss unter Angabe deines Namens, Ort und Datum unterschreibst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schweizer Sporthilfe in deinem letzten Willen zu berücksichtigen, z.B. mit einer Erbschaft oder einem Legat.

Durch ein Legat, auch Vermächtnis genannt, wird der Empfänger nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festgelegten Geldbetrag oder spezifische Vermögens- und Sachwerte. Ein Legat wird vor der Aufteilung des Erbes festgelegt und gehört nicht zum Erbteil. Wichtig ist zu beachten, dass das Legat die gesetzlichen Pflichtteile nicht verletzt.

Die Stiftung Schweizer Sporthilfe kann als Miterbe eingesetzt werden, wodurch ihr ein bestimmter Anteil hinterlassen wird. Wenn keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, kann die Schweizer Sporthilfe auch als Alleinerbin bestimmt werden.

Nikita Ducarroz

Mit welchen Förderinstrumenten helfen wir?

Mit verschiedenen Förderinstrumenten unterstützen wir Schweizer Nachwuchs- sowie Eliteathletinnen und -athleten. Erfahre mehr über unsere Patenschaften, Auszeichnungen, Fördergelder und Sonderbeiträge.

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