Erbschaften und Vermächtnis
Du möchtest etwas hinterlassen, das bleibt und weiterwirkt? Bedenke die Stiftung Schweizer Sporthilfe in deinem Nachlass und setze ein bleibendes Zeichen für die Zukunft der Schweizer Athletinnen und Athleten.
Warum?
Ein Testament zugunsten der
Schweizer Sporttalente
Ein Testament gibt die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit deinem Vermögen geschieht – und Menschen oder Organisationen zu bedenken, die wichtig sind. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und in manchen Fällen fällt das Vermögen sogar an den Staat.
Sport verbindet. Sport schafft unglaubliche Emotionen. Sport prägt uns zu Lebzeiten und darüber hinaus. Seit über 55 Jahren setzt sich die Stiftung Schweizer Sporthilfe nachhaltig für die finanzielle Mittelbeschaffung für Schweizer Nachwuchs- sowie Elitesportlerinnen und -sportler ein. Mit einer Testamentsspende ermöglichst du es, Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg zu fördern und deine Werte weiterzutragen. Sorge schon heute für morgen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schweizer Sporthilfe in deinem letzten Willen zu berücksichtigen, z.B. mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis.
Durch ein Vermächtnis wird der Empfänger nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festgelegten Geldbetrag oder spezifische Vermögens- und Sachwerte. Ein Vermächtnis wird vor der Aufteilung des Erbes festgelegt und gehört nicht zum Erbteil. Wichtig ist zu beachten, dass das Vermächtnis die gesetzlichen Pflichtteile nicht verletzt.
Durch ein Vermächtnis wird der Empfänger nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festgelegten Geldbetrag oder spezifische Vermögens- und Sachwerte. Ein Vermächtnis wird vor der Aufteilung des Erbes festgelegt und gehört nicht zum Erbteil. Wichtig ist zu beachten, dass das Vermächtnis die gesetzlichen Pflichtteile nicht verletzt.
Die Stiftung Schweizer Sporthilfe kann als Miterbe eingesetzt werden, wodurch ihr ein bestimmter Anteil hinterlassen wird. Wenn keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, kann die Schweizer Sporthilfe auch als Alleinerbin bestimmt werden.
Die Stiftung Schweizer Sporthilfe kann als Miterbe eingesetzt werden, wodurch ihr ein bestimmter Anteil hinterlassen wird. Wenn keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, kann die Schweizer Sporthilfe auch als Alleinerbin bestimmt werden.
Bestelle zudem kostenlos unsere Broschüre zur Nachlassplanung mit hilfreichen Informationen rund ums Vererben und zur Stiftung Schweizer Sporthilfe.
So gehts
Dein Weg zum Testament in vier Schritten
Ein Testament zu erstellen ist einfacher, als du denkst. Mit dem kostenlosen Online-Tool bist du in wenigen Minuten fertig.
Kontakt
Hast du Fragen zum Nachlass und zu Testamenten?
Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen Nachlass ganz nach deinen Wünschen zu gestalten. Wenn du Fragen rund um Erbschaften und Testamente oder zur Sporthilfe hast, kontaktiere uns. Wir sind gerne für dich da – telefonisch oder per E-Mail.













